Supervisionsangebote

Einzel- Co- und Gruppensupervision auf Anfrage zu den angegebenen Sprechzeiten.

siehe „perspektive mediation“ Teil 1Teil 2

 

Werkstattabende

Gemäß der ZMediatAusbV vom 21. Aug. 2016 ist im §4, Absatz 1 die Fortbildung durch Einzelsupervision geregelt. Wenn Sie den Titel „Zertifizierte/r Mediator/in“ führen möchten, ist Fallsupervision für Sie erforderlich. Die Werkstattabende ermöglichen Ihnen auch „Einzelsupervision in einer Gruppe von maximal sechs Personen“.

siehe: Interview von Sabine Zurmühl mit Jutta Lack-Strecker und Christoph C. Paul: Selbsterkenntnis meint nicht Selbstentblößung! Vom Nutzen der Notwendigkeit der Einzel- und Gruppensupervision.

ZKM 3/2017 www.centrale-fuer-mediation.de

Supervision

Supervisionsangebote 2021/2022

Gruppenarbeit

ab 3.11.2021 · 17:45 Uhr

Jeden ersten Mittwoch
im Monat
17:45 – 19:45 Uhr

Anmeldung unter:
030 3240487