Mediation
Mediation ist als Teil einer emanzipatorischen bürgerlichen Bewegung ein Verfahren, um eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Als Konfliktregulierungsmodell hat sich Mediation seit gut zwei Jahrzehnten auch in Deutschland in Familien-, Arbeits-, Umwelt- und Wirtschaftsauseinandersetzungen bewährt.
Mit Unterstützung eines neutralen Dritten oder von allparteilichen Co-MediatorInnen anhand eines klar strukturierten Ablauf- und Arbeitsmodells regeln die Beteiligten ihre Konfliktpunkte selber, anstatt sie Gerichten zur Entscheidung vorzulegen. Mediation ist immer ein freiwilliges Verfahren, in dem Parteien Entscheidungen erst dann miteinander treffen, wenn Anliegen und Bedürfnisse aller Beteiligten herausarbeitet und einbezogen sind und nachdem eine Vielfalt von Optionen erörtert und geprüft wurden. MediatorInnen, welche nach dem „European Code of Conduct for Mediators“ arbeiten, werden allen Beteiligten eine balancierte Wertschätzung für ihre Ideen, ihre Anliegen, ihre Wünsche und ihre Optionen entgegenbringen. MedatorInnen, die sich diesem Code verpflichtet haben ( z.B. die Mitglieder der drei großen Berufsverbände BAFM, BM, BMWA) beurteilen und entscheiden nicht, vielmehr vereinbart der Mediator/die Mediatorin die Regeln nach denen in der Mediation verfahren werden soll mit allen am Verfahren Beteiligten gleichberechtigt.
Mediation ist ein außergerichtliches Entscheidungs- und Konfliktbearbeitungsverfahren, in dem die Beteiligten selbstbestimmt rechtsverbindliche und zukunftsorientierte Lösungen entwickeln mit dem Ziel, dass alle Beteiligten durch den Mediationsprozess gewinnen und die Nachhaltigkeit von Entscheidungen eher gesichert wird.
Mediation wird angeboten bei Familienveränderungen, Erbregelungen, bei Team- und innerbetrieblichen Entscheidungen/Konflikten. Für Auseinandersetzungen/Entscheidungen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften, für Nachfolgeregelungen in Familienbetrieben, zur Konfliktbearbeitung in Musik- und Theaterensembles hat sich Mediation ebenso bewährt.
Die Vergütung wird als Zeithonorar vereinbart. In der Regel mit einem Stundensatz zwischen € 120,- und € 200,-.
Mehr zum Europäischen Verhaltenskodex für MedatorInnen und zu weiteren Fragen über das Verfahren der Mediation:
Mehr zum Engagement von Jutta Lack-Strecker für die Implementierung der Mediation in Deutschland unter dem Menüpunkt „Links“ und „Veröffentlichungen“.